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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für
die Bestellung/den Kauf von gebrauchten Fahrzeugen |
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1.
Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1.1
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage,
bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des
näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils
genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung
ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den
Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung
nicht annimmt.
1.2
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem
Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. |
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2.
Zahlung
2.1
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei
Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2.2
Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur
dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf
Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. |
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3.
Lieferung und Lieferverzug
3.1
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
3.2
Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach
Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern.
Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,
beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des
Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem
Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz
1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer
Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich
der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10%
des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem
Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch
Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der
Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3.3
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit
Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2
Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
3.4
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne
eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den
Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3
dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der
durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub
von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. |
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4.
Abnahme
4.1
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8
Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der
Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten
Gebrauch machen.
4.2
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser
10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der
Käufer einen geringeren Schaden nachweist. |
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5.
Eigentumsvorbehalt
5.1
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des
Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt
auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den
Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum
Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht
auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer
sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende
Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die
übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen
eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes
(Zulassungsbescheinigung Teil II) dem Verkäufer zu.
5.2
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom
Kaufvertrag zurücktreten.
5.3
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über
den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine
Nutzung einräumen. |
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6.
Widerruf (gilt nur bei Fernabsatzgeschäften)
6.1
Widerrufsrecht: Sie können die Vertragserklärung innerhalb
von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief,
Fax, e-mail) oder durch Rückgabe der Sache widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder die Rückgabe der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
McLeod & Reis Automobile GmbH & Co. KG, Splieterstr. 65,
48231 Warendorf, Fax: 02581-7832776, info@mcleod-reis.de.
6.2
Wiederrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der
Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie
ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen (Fahrzeuge)
sind vom Käufer zum Autohaus zurückzubringen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie
innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
6.3
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig: Wenn wir
mit der Ausführung der Dienstleistung und mit Ihrer
ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
haben oder Sie diese selbst veranlasst haben - oder wenn der Vertrag
vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich
zugestimmt haben.
Ende
der Widerrufsbelehrung |
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7.
Sachmangel
7.1
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren
in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher
Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person
des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt. Die Verkürzung der
Verjährung gemäß Satz 1 bzw. der Ausschluss der
Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine
Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich
verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers
beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem
Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie
für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
7.2
Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a)
Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim
Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von
Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung
über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b)
Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig,
kann sich der Käufer mit Zustimmung der Verkäufers an den
dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes
nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn
sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50
km vom Verkäufer entfernt befindet.
c)
Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d)
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der
Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des
Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des
Kaufvertrages geltend machen. |
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8. Haftung
8.1
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach
Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen,
der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der
Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese
Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für
den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung
(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der
Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des
Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder
Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das
Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des
Kaufgegenstandes verursacht wurden.
8.2
Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine
etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des
Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
8.3
Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III
abschließend geregelt.
8.4
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des
Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit
verursachte Schäden. |
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9.
Schiedsgutachterverfahren
(Gilt
nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t)
9.1
Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen "Meisterbetrieb der
Kfz-Innung" , können die Parteien bei Streitigkeiten aus
dem Kaufvertrag - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für
den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für
das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung
muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des
Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit
Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen.
9.2
Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
9.3
Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für
die Dauer des Verfahrens gehemmt.
9.4
Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren
Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf erlangen
von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
9.5
Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der
Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines
Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre
Tätigkeit ein.
9.6
Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos. |
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10. Gerichtsstand
10.1
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten
einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist
ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
10.2
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt
bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer
dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. |
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